Syndikusrechtsanwalt für Vereins-/Verbandsrecht und Gesellschaftsrecht bei Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.
Gründung eigener Kanzlei
Rechtsanwalt bei Campbell Hörmann Rechtsanwälte & Steuerberater
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Lentze Stopper Rechtsanwälte
Referendariat am OLG München mit Stationen u.a. bei der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
Studentische Hilfstätigkeit und Wissenschaftliche Mitarbeit bei AIGNER FISCHER RECHTSANWÄLTE
Studium der Rechtswissenschaft in München (Schwerpunkt „Kartellrecht, Wettbewerbsrecht & geistiges Eigentum“)
Die nicht nur in Deutschland geschützte Vertragsfreiheit gestattet es grundsätzlich jedermann Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können. Das Gesetz bildet dabei für den Rechtsanwender den rechtlichen Rahmen, in welchem diese Vertragsfreiheit entfaltet werden kann. Nicht nur im Sportbereich werden täglich eine Vielzahl oftmals wirtschaftlich äußerst relevanter Verträge geschlossen, weshalb das Vertragsrecht auf jedes denkbare Rechtsgebiet ausstrahlt. Das Vertragsrecht ist somit grundlegend für das deutsche Zivilrecht und maßgeblich für eine Vielzahl rechtlicher Konstellationen, die quasi Jedermann betreffen – beim Kaufvertrag, im Rahmen eines Arbeits- oder Mietverhältnisses, bei der Reise oder im Sport. Meine bisherigen rechtsgebietsübergreifenden Erfahrungen erlauben es mir dabei, im Rahmen der Vertragsgestaltung sowie der Rechtsdurchsetzung Gefahren und Risiken zu erkennen und so möglichst frühzeitig vertragliche Haftungsfallen auszuschließen, späteren Auseinandersetzungen über unklare oder lückenhafte Regelungen zuvorzukommen und strategisch offene Forderungen durchzusetzen.
Das Vereins- und Verbandsrecht beschäftigt sich mit der Gründung, Organisation, Verwaltung und Führung von Vereinen sowie Verbänden in Deutschland und stellt als maßgeblicher Bestandteil des Sportrechts einen weiteren Beratungsschwerpunkt meiner Kanzlei dar. Im Rahmen meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit durfte ich mehrere Vereine und Verbände als eine Art ausgelagerte Rechtsabteilung begleiten, weshalb mir sowohl die vereins- und verbandsinternen Abläufe als auch die rechtlichen Herausforderungen im Rahmen der Vereins- und Verbandstätigkeiten geläufig sind. Zu meinem Leistungsangebot gehört insbesondere:
Sportrecht als juristische Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Europarecht stellt einen meiner Hauptberatungsgegenstände dar. Durch meine langjährige und leidenschaftliche Aktivität als Mannschaftssportler sowie meine bisher gesammelten beruflichen Erfahrungen ist es mir möglich, das dem Sportrecht immanente Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Recht und den autonom geschaffenen Regelungswerken des Sports (Verbandsrecht, Sportgerichte etc.) zu beherrschen und so optimale Lösungen für meine Mandanten zu erarbeiten. Als Anwalt für Sportrecht berate und vertrete ich sowohl einzelne Sportler, Trainer und Funktionäre als auch Vereine, Verbände und Sponsoren. Zu meinem Leistungsangebot gehört insbesondere: