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Augustenstraße 47a, 80333 München

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Vita

Seit 2024

Syndikusrechtsanwalt für Vereins-/Verbandsrecht und Gesellschaftsrecht bei Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.

Seit 2022

Gründung eigener Kanzlei

2020 bis 2022

Rechtsanwalt bei Campbell Hörmann Rechtsanwälte & Steuerberater

2019 bis 2020

Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Lentze Stopper Rechtsanwälte

2016 bis 2018

Referendariat am OLG München mit Stationen u.a. bei der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

2010 bis 2016

Studentische Hilfstätigkeit und Wissenschaftliche Mitarbeit bei AIGNER FISCHER RECHTSANWÄLTE

2010 bis 2016

Studium der Rechtswissenschaft in München (Schwerpunkt „Kartellrecht, Wettbewerbsrecht & geistiges Eigentum“)

Vertragsrecht

Die nicht nur in Deutschland geschützte Vertragsfreiheit gestattet es grundsätzlich jedermann Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können. Das Gesetz bildet dabei für den Rechtsanwender den rechtlichen Rahmen, in welchem diese Vertragsfreiheit entfaltet werden kann. Nicht nur im Sportbereich werden täglich eine Vielzahl oftmals wirtschaftlich äußerst relevanter Verträge geschlossen, weshalb das Vertragsrecht auf jedes denkbare Rechtsgebiet ausstrahlt. Das Vertragsrecht ist somit grundlegend für das deutsche Zivilrecht und maßgeblich für eine Vielzahl rechtlicher Konstellationen, die quasi Jedermann betreffen – beim Kaufvertrag, im Rahmen eines Arbeits- oder Mietverhältnisses, bei der Reise oder im Sport. Meine bisherigen rechtsgebietsübergreifenden Erfahrungen erlauben es mir dabei, im Rahmen der Vertragsgestaltung sowie der Rechtsdurchsetzung Gefahren und Risiken zu erkennen und so möglichst frühzeitig vertragliche Haftungsfallen auszuschließen, späteren Auseinandersetzungen über unklare oder lückenhafte Regelungen zuvorzukommen und strategisch offene Forderungen durchzusetzen.

  • Entwurf und Überprüfung von Verträgen (z.B. Kauf-, Werk-, Miet-, Darlehens- oder Maklerverträge)
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Prüfung der Möglichkeiten der Vertragsaufhebung durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Vertragsforderungen und Geltendmachung von Gewährleistung und Garantie

Vereins- und Verbandsrecht

Das Vereins- und Verbandsrecht beschäftigt sich mit der Gründung, Organisation, Verwaltung und Führung von Vereinen sowie Verbänden in Deutschland und stellt als maßgeblicher Bestandteil des Sportrechts einen weiteren Beratungsschwerpunkt meiner Kanzlei dar. Im Rahmen meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit durfte ich mehrere Vereine und Verbände als eine Art ausgelagerte Rechtsabteilung begleiten, weshalb mir sowohl die vereins- und verbandsinternen Abläufe als auch die rechtlichen Herausforderungen im Rahmen der Vereins- und Verbandstätigkeiten geläufig sind. Zu meinem Leistungsangebot gehört insbesondere:

  • Gründungsberatung (insb. Satzungsgestaltung, Protokollerstellungen, Strukturberatung)
  • Gestaltung und Prüfung von Satzungen, Geschäftsordnungen und Ordnungsmaßnahmen
  • (Außer)gerichtliche Beratung und Vertretung vor Vereinsgerichten und staatlichen Gerichten bei Organstreitigkeiten und Beschlussanfechtungen
  • Beratung zu Haftungsrisiken des Vorstands und sonstiger Vereinsverantwortlicher
  • Vertragsgestaltung (ins. Vorstandsverträge, Übungsleiterverträge, etc.)
  • Gemeinnützigkeit, Spendenbegünstigung (insb. Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)
  • Auslagerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe auf gemeinnützige oder gewerbliche GmbH
  • Leitung und rechtliche Begleitung von Mitgliederversammlungen

Sportrecht

Sportrecht als juristische Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Europarecht stellt einen meiner Hauptberatungsgegenstände dar. Durch meine langjährige und leidenschaftliche Aktivität als Mannschaftssportler sowie meine bisher gesammelten beruflichen Erfahrungen ist es mir möglich, das dem Sportrecht immanente Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Recht und den autonom geschaffenen Regelungswerken des Sports (Verbandsrecht, Sportgerichte etc.) zu beherrschen und so optimale Lösungen für meine Mandanten zu erarbeiten. Als Anwalt für Sportrecht berate und vertrete ich sowohl einzelne Sportler, Trainer und Funktionäre als auch Vereine, Verbände und Sponsoren. Zu meinem Leistungsangebot gehört insbesondere:

  • Allgemeine Vertragsgestaltung im Sport (Sportarbeitsverträge, Sportdienstleistungsverträge, Trainerverträge, Sponsoringverträge)
  • Prozessführung vor staatlichen und Verbandsgerichten (national/international)
  • Rechtsschutz bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte
  • Recht der Spielervermittlung (insb. Transferrecht)
  • Verteidigung in sportstrafrechtlichen Verfahren (Sperren, Geldstrafen etc.)